Skip to main content

COVID Inzidenz Paris

COVID-19 / Corona Regeln in Paris und Frankreich

Frankreich und vor allem die Metropolregion Paris war sehr stark von der Covid-Pandemie betroffen. Da es innerhalb Frankreichs immer wieder zu Covid-Ausbrüchen gekommen ist und zum Schutz der Allgemeinheit wurden zum 24. Januar 2022 weitere verschärfte Regeln für den Besuch von Sehenswürdigkeiten, Museen oder Veranstaltungen verabschiedet.

Seit dem 14. März 2022 wurden untenstehende Vorschriften wieder aufgehoben. Einzig die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln war bis 15. Mai 2022 weiterhin vorgeschrieben. Aktuell wird das Tragen der Maske in den Verkehrsmitteln nur noch empfohlen. Beachtet bitte, dass einzelne Museen und andere Einrichtungen an der Maskenpflicht beim Besuch weiterhin festhalten.

 

Besucher von Veranstaltungen, Museen wie zum Beispiel dem Pariser Louvre, dem Schloss Versailles oder dem Eiffelturm dürfen diesen nur noch besuchen, wenn diese ein „Impfpass“ (ab 16 Jahren) oder einen „Gesundheitspass“ (12 - 15 Jahre) vorzeigen können. Wer dies nicht kann, erhält auch keinen Zugang. Diese Reglung betrifft seit 30. September 2021 alle Personen ab 12 Jahren.

Impfpass – Was ist das?

Frankreich versteht unter dem Impfpass folgende Möglichkeiten. Diese Reglungen gelten für alle Personen ab 16 Jahren.

  • 1. vollständig Geimpfte Personen
    • mindestens 7 Tage nach der zweiten Impfung für Impfstoffe, die zweimal geimpft werden (Pfizer / BioNTech, Moderna, AstraZeneca)
      • ab 3 Monate und maximal 4 Monate nach zweiter Impfung muss die Auffrischungsimpfung erfolgt sein
    • mindestens 4 Wochen nach der Impfung für Impfstoffe, die nur einmal geimpft werden (Johnson & Johnson’s Janssen)
    • mindestens 7 Tage nach einer Impfung für Personen, die sich vorher mit Covid infiziert hatten
  • 2. genesene Personen
    • alle Personen, die einen vor mindestens 11 Tagen positiven Covid-19-Test nachweisen können und dieser nicht älter als 6 Monate ist.

Gesundheitspass – Was ist das?

Frankreich versteht unter dem Gesundheitspass folgende Möglichkeiten. Diese Reglungen gelten für Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren.

  • 1. vollständig Geimpfte Personen
    • mindestens 7 Tage nach der zweiten Impfung für Impfstoffe, die zweimal geimpft werden (Pfizer / BioNTech, Moderna, AstraZeneca)
    • mindestens 4 Wochen nach der Impfung für Impfstoffe, die nur einmal geimpft werden (Johnson & Johnson’s Janssen)
    • mindestens 7 Tage nach einer Impfung für Personen, die sich vorher mit Covid infiziert hatten
  • 2. getestete Personen
    • alle Personen, die einen maximal 24 Stunden alten negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen können (seit 29. November 2022)
  • 3. genesene Personen
    • alle Personen, die einen vor mindestens 11 Tagen positiven Covid-19-Test nachweisen können und dieser nicht älter als 6 Monate ist.

Wie weise ich mein Covid-Zertifikat nach?

Der Nachweis erfolgt entweder analog (z. B. ausgedrucktes EU-Impfzertifikat) oder digital (z. B. Smartphone-Apps). Empfohlen wird die digitale Variante. Laut europäischem Verbraucherschutz kann dazu die französische App "TousAntiCovid", aber auch die deutschen Apps wie „Corona-Warn-App“, „Luca-App“ oder „CovPass-App“, verwendet werden. Beachtet bitte, dass alle Nachweise den QR-Code enthalten haben müssen. Zum Beispiel nur der Nachweis im Impfausweis werden (meist) nicht akzeptiert.

Darüber hinaus muss immer ein Personalausweis  oder Reisepass zur Prüfung vorgezeigt werden.

Maskenpflicht oder keine Maskenpflicht?

In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind wie in Museen, Sehenswürdigkeiten oder einem Flughafen ist das Tragen einer Maske ab 11 Jahren verpflichtend. Das gilt ebenfalls bei den öffentlichen Verkehrsmitteln. Eine generelle Maskenpflicht im Freien ist aktuell nicht nötig.